// compliance-checkliste / EU-AI-Act & DSGVO
EU-AI-Act & DSGVO-Checkliste (KMU)
Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht des EU-AI-Act. Zusammen mit der DSGVO entsteht daraus ein Pflichten-Bündel, bei dem viele Betriebe den Überblick verlieren. Diese abhakbare Checkliste ordnet, was jetzt zählt — verständlich, ohne Jura-Studium. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU-AI-Act (Art. 50): Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss KI-generierte Inhalte und Chatbots ab jetzt kennzeichnen. Zusammen mit der DSGVO entsteht daraus ein Pflichten-Bündel, bei dem viele kleine und mittlere Betriebe den Überblick verlieren. Diese abhakbare Checkliste ordnet, was jetzt zählt — verständlich, ohne Jura-Studium.
Erstellt von der FlowKI-Community. Wichtig: Das ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Deine konkrete Pflichtenlage hängt vom Einzelfall ab — im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Datenschutzbeauftragten hinzuziehen. Stand: August 2026.
Zuerst verstehen: die Risiko-Stufen des AI-Act
Der EU-AI-Act stuft KI-Systeme nach Risiko ein. Deine Pflichten hängen davon ab, in welche Stufe dein Einsatz fällt.
| Stufe | Bedeutung | Beispiele |
|---|---|---|
| Verboten | seit 02.02.2025 untersagt | Social Scoring, manipulative Systeme, unzulässige biometrische Kategorisierung |
| Hochrisiko | strenge Auflagen (voll ab 02.08.2027) | KI in Bewerbung/Personal, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur |
| Begrenztes Risiko | Transparenzpflicht (seit 02.08.2026) | Chatbots, KI-generierte Texte/Bilder/Videos |
| Minimales Risiko | keine besonderen Pflichten | Spamfilter, KI in Spielen |
Die meisten Standard-Einsätze im Mittelstand (Chatbot auf der Website, KI-generierte Texte, Bild-Generierung) fallen unter begrenztes Risiko — hier ist die Transparenzpflicht das zentrale neue Thema.
1. Transparenzpflichten (AI-Act Art. 50) — seit 02.08.2026 aktiv
- Chatbots kennzeichnen: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, nicht mit einem Menschen.
- KI-generierte Inhalte kennzeichnen: synthetisch erzeugte Texte, Bilder, Audio und Videos als solche ausweisen (maschinenlesbar, wo möglich).
- Deepfakes deutlich markieren: täuschend echte, aber künstliche Darstellungen von Personen/Ereignissen offenlegen.
- Kennzeichnung klar und leicht auffindbar platzieren, nicht im Kleingedruckten.
2. KI-Kompetenz im Team (AI-Act Art. 4) — seit 02.02.2025 Pflicht
- Mitarbeitende, die KI einsetzen, haben ein ausreichendes Grundverständnis (Chancen, Grenzen, Risiken).
- Es gibt eine interne KI-Richtlinie (was ist erlaubt, was nicht, welche Tools).
- Schulungen/Onboarding sind dokumentiert (Nachweisbarkeit).
3. DSGVO-Grundlagen bei jedem KI-Einsatz mit Personendaten
- Rechtsgrundlage geklärt (Art. 6 DSGVO): Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse — bewusst gewählt, nicht „irgendwie".
- Zweckbindung & Datensparsamkeit: nur die Daten verarbeiten, die wirklich nötig sind.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem KI-Anbieter geschlossen (Art. 28), wenn dieser in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.
- Ort der Verarbeitung geprüft: EU-Server bevorzugt; bei US-Diensten die Übermittlungsgrundlage klären (z.B. EU-US Data Privacy Framework).
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) um den KI-Einsatz ergänzt.
- Bei hohem Risiko für Betroffene: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35) geprüft/durchgeführt.
4. Keine sensiblen Daten in fremde KI-Tools
- Team weiß: keine Passwörter, Kunden-, Gesundheits- oder Geschäftsgeheimnisse in öffentliche KI-Dienste eingeben.
- Prüfen, ob der Dienst Eingaben zum Training nutzt — und das abschalten/opt-out, wo möglich (Business-/Enterprise-Tarife bieten das oft).
- Für sensible Fälle: EU-gehostete oder selbst betriebene Modelle erwägen.
5. Betroffenenrechte müssen auch bei KI funktionieren
- Auskunft (Art. 15): Du kannst sagen, welche Personendaten in welchen KI-Prozess fließen.
- Löschung (Art. 17): personenbezogene Daten sind aus Prompts/Logs/Trainingsdaten entfernbar.
- Keine unzulässige automatisierte Einzelentscheidung (Art. 22) ohne menschliche Prüfung bei rechtlich erheblichen Entscheidungen (z.B. Absagen).
6. Dokumentation & Verantwortlichkeit
- Wer ownt den KI-Einsatz? Eine benannte verantwortliche Person/Rolle.
- Eingesetzte KI-Systeme sind inventarisiert (welches Tool, wofür, welche Daten).
- Entscheidungen (Risiko-Einstufung, AVV, Kennzeichnung) sind schriftlich festgehalten — Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Die drei häufigsten Fehler
- Kennzeichnung vergessen. Seit 02.08.2026 müssen Chatbot und KI-Content markiert sein — das wird oft übersehen, weil es neu ist.
- Kein AVV mit dem KI-Anbieter. Wer ein KI-Tool mit Kundendaten füttert, braucht in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Sensible Daten in Gratis-Tools. Der bequemste Weg ist oft der riskanteste — ein Team ohne klare Regel gibt schnell zu viel preis.
Offizielle Quellen (frei, verlässlich)
- EU-AI-Act im Volltext & Explorer: artificialintelligenceact.eu
- DSGVO-Volltext (Deutsch): dsgvo-gesetz.de
- Bundesbeauftragte/r für Datenschutz (BfDI): bfdi.bund.de
Fragen zur konkreten Umsetzung im eigenen Betrieb? In der FlowKI-Community tauschen sich andere KMU zu genau diesen Themen aus — Erfahrungen aus der Praxis, keine Kanzlei-Rechnung.
// weiter geht's in der community
Fragen, Feedback, eigene Ergänzungen?
Dieses Freebie ist ein Startpunkt, kein Endpunkt. Im deutschsprachigen FlowKI-Club-Discord besprichst du deine Fälle mit anderen KI-Praktikern, bekommst Updates zu den Sammlungen zuerst und kannst eigene Beiträge einbringen.
Zur FlowKI-Community →